
AGB Löwen-Text SEO München
Professionelle Texterin
Tamara Niebler
Allgemeine Vertragsgrundlagen
Für rechtliche Klarheit sollen die folgenden AGB sorgen, auf Grundlage des Deutschen Journalisten-Verbands DJV und des Deutschen Presse Verbandes DPV.
1. ANWENDUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für das Verhältnis zwischen der Texterin beziehungsweise Konzeptionerin (nachfolgend zusammen: Texterin) und seinem Auftraggeber. Die Texterin erstellt Texte oder Konzepte, die sich nach den Vorgaben des Auftraggebers richten und von dem Auftraggeber veröffentlicht werden sollen.
2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT
2.1 Alle Texte und Konzepte der Texterin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei der Texterin.
2.2 Die Nutzungsrechte an den von der Texterin erstellten Texten werden nach individueller Vereinbarung eingeräumt. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird das mehrfache Nutzungsrecht eingeräumt.
2.3 Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
3. BEARBEITUNGSRECHT; URHEBERBENENNUNG
3.1. Sofern nichts anderes vereinbartist, erhält der Auftraggeber sämtliche Bearbeitungsrechte an Text & Bild. Die Texterin wird die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Als berechtigter Grund gilt insbesondere die Entstellung des Textes.
3.2 Die Texterin hat das Recht, bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung des Textes als Urheberin genannt zu werden. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt die Texterin zum Schadenersatz.
4. VERGÜTUNG
4.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.
4.2 Die Vergütung des Texters erfolgt für jeden Auftrag separat, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
5. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
5.1 Die Vergütung ist mit Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Ist eine Ablieferung in mehreren Teilen vereinbart, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei Ablieferung zu vergüten.
5.2 Übermittelt die Texterin dem Auftraggeber einen Entwurf des Textes zur Durchsicht, handelt es sich dabei nicht um die Ablieferung.
5.3. Die Texterin ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen Vorschuss von 40 % der Gesamtvergütung zu verlangen.
6. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
6.1 Im Rahmen des Auftrags ist die Texterin in der Gestaltung der Arbeit frei.
6.2 Eine Überprüfung der Arbeiten auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist von der Texterin nicht geschuldet. Insbesondere prüft die Texterin nicht, ob die Arbeiten als Marke oder auf sonstige Weise schutzrechtsfähig sind und ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten. Die Überprüfung der Arbeiten auf ihre sachliche und formale Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber.
6.3 Eine Produktionsüberwachung durch die Texterin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.4 Wenn die Texterin dem Auftraggeber einen Entwurf überreicht, und der Auftraggeber hieran etwaige Änderungswünsche hat, so sind diese nur zu berücksichtigen, wenn diese innerhalb von einer Woche ab Zugang des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden.
7. BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber die Texterin einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Texterin ist berechtigt, diese Belege sowie Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst auch Werbung auf der Homepage die Texterin.
8. SONDERLEISTUNGEN; NEBEN- UND REISEKOSTEN
8.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet, soweit nicht etwas Anderes vereinbart ist.
8.2 Die Texterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Absprache und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin auf Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
8.3 Kosten oder Spesen, insbesondere für Reisen, die der Texterin durch den Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen.
9.2 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien unverzüglich eine angemessene Regelung treffen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien ursprünglich gewollt hatten.
Aktualisiert am 1. März 2025